Wo liegt der Unterschied zwischen Freiberuflich und Selbstständig?
Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Die Zeiten, in denen man vom Ausbildungsbetrieb übernommen wird und dort sein gesamtes Arbeitsleben verbringt, sind vorbei. Stattdessen überlegen sich viele Absolventen erst nach Abschluss ihres Studiums, in welche Richtung sie beruflich gehen wollen. Einige verbringen zunächst auch erst einmal einige Zeit im Ausland.
Viele junge Menschen möchten heute flexibler arbeiten. Sie wollen weder an das Angestelltenverhältnis noch an feste Arbeitszeiten gebunden sein. Der Schritt in die Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit gewinnt für sie zunehmend an Beliebtheit.
Selbstständige sind aber nicht gleich Selbstständige. Bezeichnungen wie Selbstständige, Freiberufler werden häufig synonym verwendet. Sie unterscheiden sich aber in ihrer Rechtsform und unterliegen unterschiedlichen Regelungen.
Definition Selbstständige
Die Definition des Begriffes Selbstständigkeit lautet, dass eine Person ihre selbstständige Tätigkeit unabhängig von einem Arbeitgeber ausführt. Entsprechend handeln Selbstständige auch auf eigene Verantwortung. Selbstständige werden vom Gesetzgeber in Gewerbetreibende und Freiberufler unterteilt. Die Rechtsform eines Unternehmens spielt hier zunächst keine Rolle. Ebenso ist es nicht relevant, ob Selbstständige Mitarbeiter beschäftigen.
Unterschied Gewerbetreibender und Freiberufler
Ein Gewerbetreibender ist zunächst jeder Selbstständige, der ein Gewerbe ausführt. Als Gewerbe wird jede wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung ausgeführt wird. Die ausgeführte, selbstständige Tätigkeit dient der Absicht, auf Dauer mit dem Gewerbe Gewinne zu erzielen. In welchem Beruf du Dein Gewerbe ausübst, spielt hierbei zunächst keine Rolle. Als Gewerbetreibender musst du dein Gewerbe vor Aufnahme deiner Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anmelden, um einen Gewerbeschein zu erhalten. du unterliegst der Pflicht, Gewerbesteuer zu zahlen und musst Dein Unternehmen auch beim Finanzamt anmelden.
Unterschied Freiberufler und Selbstständiger
Im Gegensatz dazu legt § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) genau fest, welche selbstständige Tätigkeit zu den freien Berufen zählen. Zu diesen sogenannten Katalogberufen zählen selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Der Definition zufolge ist für die Zuordnung zu dieser Kategorie eine besondere Qualifikation nötig und die ausgeübte selbstständige Tätigkeit trägt zum Wohl der Allgemeinheit bei. Der Freiberufler zeichnet sich dadurch aus, dass er weder etwas herstellt noch verkauft und somit kein Warenaustausch stattfindet.
Typische freie Berufe sind:
Ärzte, Apotheker sowie Therapeuten, Heilpraktiker und Krankengymnasten,
Architekten, Ingenieure, Handelschemiker, Handwerker und Informatiker,
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, beratenden Volks- und Betriebswirte, Anwälte und Notare,
Journalisten, Bildberichterstatter, Autoren und Übersetzer,
freie Lehrer oder Erzieher sowie
Welche Vorteile haben Freiberufler?
Als Freiberufler musst du Deine Beschäftigung aus steuerrechtlichen Gründen ebenfalls beim Finanzamt anmelden und eine Steuer-ID-Nummer beantragen. Im Vergleich zur Selbstständigkeit als Gewerbetreibender genießt du als Freiberufler aber das Privileg, kein Gewerbe anmelden und somit auch keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Auf der anderen Seite gibt es für viele Selbstständige dieser Berufsgruppen bestimmte Kammern wie die Rechtsanwaltskammer für Anwälte, in denen sie sich verpflichtend anmelden müssen, um ihren Beruf ausüben zu dürfen. Hier werden entsprechende Zahlungen fällig.
Was benötigst du als Freiberufler?
Es ist nicht immer ganz eindeutig, welche Berufe als freie Berufe vom Finanzamt anerkannt werden. Insbesondere katalogähnliche Berufe sind nicht immer explizit aufgeführt, was immer wieder zu Spekulationen und Unklarheiten führt. Ob du als Freiberufler anerkannt wirst, kann letztendlich nur das Finanzamt feststellen. Wenn du Dir unsicher bist, ob Deine selbstständige Tätigkeit tatsächlich zu den freien Berufen zählt, spricht vorab unbedingt mit deinem Finanzamt. Bedenke, dass du andernfalls als Gewerbetreibender eingestuft wirst und vor Aufnahme Deiner Tätigkeit zunächst ein Gewerbe anmelden musst.